Pyrodex und TripleSeven sind „Schwarzpulver-Ersatz“, der weniger Verbrennungsrückstände erzeugt, aber neben den üblichen Schwarzpulverbestandteilen noch nennenswerte andere Bestandteile enthält. Laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) handelt es sich um „schwarzpulverähnliche Stoffe“, die gem. DSV-Regeln bei Wettkämpfen bisher nicht zugelassen sind. Bei künftigen Neuregelungen im Beschußrecht kann mit Änderungen der DSB-Regeln gerechnet werden.
Alle Pyrodex- und TripleSeven-Treibladungsmittel entsprechen im Volumen etwa dem Schwarzpulver, sind aber im Gewicht gut 30 % leichter, sodass z.B. mit einem Inhalt von 454 g. etwa 30 % mehr Schüsse abgegeben werden können als mit dem gleichen Gewicht Schwarzpulver.
Bei allen Pyrodex-Produkten dürfen mit Schwarzpulver vergleichbare Ladungen niemals über das Gewicht, sondern ausschließlich über das Volumen erarbeitet werden!
Eintrag in den Erlaubnisscheinen
Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher müssen folgende Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen sein:
- schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung)
- Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
- die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.
Gefahrgutrecht und Lagerung
Gefahrgutrechtlich wurden Pyrodex und TripleSeven unter der Gefahrgutklasse 1.3 C mit UN0499, Treibstoff, fest, von der BAM in Berlin klassifiziert.
Inhalt
454 g
Verwendung
Langwaffe, Schrot
Link zu Ladedaten des Herstellers
Die Beschussämter haben seit 2008 geprüfte Vergleichstabellen für Pulverladungen in Gramm.
Kein Versand, nur Abholung möglich nach telefonischer Absprache!
EWB-Pflicht
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis gem. § 27 SprengG
Achtung
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten.
Nicht rauchen.
Gewährleistung
Angaben zu Umgang, Lagerung, Verwendung und Beseitigung von Treibladungspulver
Der Explosivstoff darf bestimmungsgemäß nur als Treibmittel zum nicht gewerblichen Laden und Wiederladen von Munition basierend auf geprüften Ladedaten verwendet werden. Der Explosivstoff ist dicht verschlossen, kühl und trocken zu lagern. Die angegebene Lagertemperatur der einzelnen Hersteller ist zu beachten und befindet sich auf der Einzelverpackung. Liegt die Lagertemperatur in dem angegebenen Temperaturbereich und erfolgt die Lagerung in der Originalverpackung, so kann die angegebene, maximale Verwendungsfrist erreicht werden (meistens ca. 10-15 Jahre nach Herstellung). Kleinere Mengen des Treibladungspulvers können unter sachkundiger Aufsicht verbrannt werden, bei größeren Mengen ist vor der Vernichtung Rücksprache mit dem Hersteller oder Importeur zu nehmen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln beim Umgang mit Treibladungspulver.
Sicherheit
Die Lademengen in den Tabellen des Herstellers sind i.d.R. maximal zulässige Werte! Diese Angaben dürfen nur nach eigener Beurteilung und eigenem Risiko verwendet werden. Wir möchten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die angegebenen Maximalladungen keinesfalls überschritten werden dürfen und angegebene Startladungen keinesfalls unterschritten werden sollten.
Gefahrenhinweise
H201: Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
Sicherheitshinweise:
P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten nicht rauchen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250: Nicht schleifen / stoßen /?/ reiben.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P370 + P380: Bei Brand: Umgebung räumen.
P372: Explosionsgefahr bei Brand.
P373: KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P401: Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer sachkundigen Entsorgung zuführen.