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TripleSeven FFg
Artikelnummer SPE-42-T7-FFg
Marke Hodgdon
€65,00
(Inkl. 19% MwSt.)

Pyrodex und TripleSeven sind „Schwarzpulver-Ersatz“, der weniger Verbrennungsrückstände erzeugt, aber neben den üblichen Schwarzpulverbestandteilen noch nennenswerte andere Bestandteile enthält. Laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) handelt es sich um „schwarzpulverähnliche Stoffe“, die gem. DSV-Regeln bei Wettkämpfen bisher nicht zugelassen sind. Bei künftigen Neuregelungen im Beschußrecht kann mit Änderungen der DSB-Regeln gerechnet werden.

Alle Pyrodex- und TripleSeven-Treibladungsmittel entsprechen im Volumen etwa dem Schwarzpulver, sind aber im Gewicht gut 30 % leichter, sodass z.B. mit einem Inhalt von 454 g. etwa 30 % mehr Schüsse abgegeben werden können als mit dem gleichen Gewicht Schwarzpulver.

Bei allen Pyrodex-Produkten dürfen mit Schwarzpulver vergleichbare Ladungen niemals über das Gewicht, sondern ausschließlich über das Volumen erarbeitet werden!

Eintrag in den Erlaubnisscheinen


Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher müssen folgende Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen sein:

- schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung)
- Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
- die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.

Gefahrgutrecht und Lagerung


Gefahrgutrechtlich wurden Pyrodex und TripleSeven unter der Gefahrgutklasse 1.3 C mit UN0499, Treibstoff, fest, von der BAM in Berlin klassifiziert.

Inhalt

454 g

Verwendung

Kurzwaffe, Langwaffe

Link zu Ladedaten des Herstellers


Die Beschussämter haben seit 2008 geprüfte Vergleichstabellen für Pulverladungen in Gramm.

 

Kein Versand, nur Abholung möglich nach telefonischer Absprache!

EWB-Pflicht

Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis gem. § 27 SprengG

 

Achtung

Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten.

Nicht rauchen.


 

Gewährleistung

Da wir keine Kontrolle über die Art der Lagerung, die Verwendung, die Ladung oder den sonstigen Gebrauch des Treibladungspulvers haben nachdem es unser Lager verlassen hat, haften wir nicht für Schäden, die im Zusammehang mit Lagerung, Transport oder Verwendung von Treibladungspulver entstehen. Das hier aufgeführte Treibladungspulver ist nur für das nichtgewerbliche Laden von Patronen für Jagd- und Sportwaffenmunition vorgesehen!
 

Angaben zu Umgang, Lagerung, Verwendung und Beseitigung von Treibladungspulver

Der Explosivstoff darf bestimmungsgemäß nur als Treibmittel zum nicht gewerblichen Laden und Wiederladen von Munition basierend auf geprüften Ladedaten verwendet werden. Der Explosivstoff ist dicht verschlossen, kühl und trocken zu lagern. Die angegebene Lagertemperatur der einzelnen Hersteller ist zu beachten und befindet sich auf der Einzelverpackung. Liegt die Lagertemperatur in dem angegebenen Temperaturbereich und erfolgt die Lagerung in der Originalverpackung, so kann die angegebene, maximale Verwendungsfrist erreicht werden (meistens ca. 10-15 Jahre nach Herstellung). Kleinere Mengen des Treibladungspulvers können unter sachkundiger Aufsicht verbrannt werden, bei größeren Mengen ist vor der Vernichtung Rücksprache mit dem Hersteller oder Importeur zu nehmen. Zusätzlich gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln beim Umgang mit Treibladungspulver.

Sicherheit

Die Lademengen in den Tabellen des Herstellers sind i.d.R. maximal zulässige Werte! Diese Angaben dürfen nur nach eigener Beurteilung und eigenem Risiko verwendet werden. Wir möchten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die angegebenen Maximalladungen keinesfalls überschritten werden dürfen und angegebene Startladungen keinesfalls unterschritten werden sollten.

Gefahrenhinweise

H201: Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.

Sicherheitshinweise:

P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten nicht rauchen.
P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250: Nicht schleifen / stoßen /?/ reiben.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P370 + P380: Bei Brand: Umgebung räumen.
P372: Explosionsgefahr bei Brand.
P373: KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht.
P401: Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter einer sachkundigen Entsorgung zuführen.

 

Kontakt

Volker Liebich

Schlossstr. 6
71711 Steinheim

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel:  +49-(0)7148 923671
Fax: +49-(0)7148 923672